ARBEITSMED AG
Rorschacher Strasse 17
CH-9000 St. Gallen
Stand: Juni 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der ARBEITSMED AG (nachfolgend «ARBEITSMED») und ihren Auftraggebern, Kunden, Patienten sowie weiteren Leistungsempfängern.
Sie gelten für sämtliche Dienstleistungen der ARBEITSMED AG, insbesondere:
Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Individuell zwischen den Parteien abgeschlossene schriftliche Verträge, Rahmenvereinbarungen, Betriebsarztmandate, Auftragsbestätigungen, Offerten oder sonstige schriftliche Vereinbarungen gehen diesen AGB bei Widersprüchen oder abweichenden Regelungen vor.
Soweit eine individuelle Vereinbarung einzelne Bestimmungen dieser AGB ergänzt oder ersetzt, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB weiterhin anwendbar.
Ein Vertrag kommt zustande durch:
ARBEITSMED ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus:
ARBEITSMED schuldet eine fachgerechte und sorgfältige Leistungserbringung nach anerkannten medizinischen Standards, jedoch keinen bestimmten Erfolg.
Der Kunde bzw. Auftraggeber verpflichtet sich:
ARBEITSMED haftet nicht für Nachteile, die aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Angaben entstehen.
Vereinbarte Termine sind verbindlich.
Terminabsagen haben mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin zu erfolgen.
Bei verspäteter Absage oder Nichterscheinen kann ARBEITSMED folgende Ausfallentschädigungen verrechnen:
Es gelten die jeweils vereinbarten Tarife und Preise.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde:
Bei Zahlungsverzug werden verrechnet:
Arbeitsmedizinische Untersuchungen erfolgen auf Grundlage:
Die medizinische Beurteilung erfolgt unabhängig und ausschliesslich nach medizinischen Kriterien.
Ein Anspruch auf ein bestimmtes Untersuchungsergebnis besteht nicht.
ARBEITSMED sowie die eingesetzten Ärztinnen und Ärzte handeln fachlich unabhängig.
Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Einflussnahme auf medizinische Beurteilungen oder Empfehlungen.
Die ärztliche Schweigepflicht gemäss Art. 321 StGB bleibt jederzeit gewahrt.
Dem Arbeitgeber werden grundsätzlich nur Informationen mitgeteilt, die zur Erfüllung des Mandates erforderlich sind, insbesondere:
Diagnosen oder Gesundheitsdaten werden nur mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person oder auf gesetzlicher Grundlage weitergegeben.
ARBEITSMED ist berechtigt, Arbeitsplätze, Prozesse und Arbeitsbedingungen zu beurteilen, soweit dies für die Auftragserfüllung erforderlich ist.
Der Auftraggeber gewährleistet den Zugang zu den relevanten Bereichen.
Arbeitsmedizinische Empfehlungen stellen fachliche Empfehlungen dar.
Die Verantwortung für die Umsetzung liegt beim Auftraggeber.
Verkehrsmedizinische Untersuchungen dienen der Beurteilung der Fahreignung gemäss den gesetzlichen Vorgaben.
ARBEITSMED schuldet keine positive Fahreignungsbeurteilung.
Die Beurteilung erfolgt unabhängig und nach den geltenden Richtlinien.
Soweit gesetzlich vorgeschrieben oder zulässig, können Untersuchungsergebnisse an die zuständigen Behörden weitergeleitet werden.
Zusätzliche Laboruntersuchungen, fachärztliche Abklärungen oder Spezialgutachten werden gesondert verrechnet.
Online-Buchungen erfolgen über die von ARBEITSMED bereitgestellten Systeme.
Der Nutzer verpflichtet sich zur Eingabe korrekter Angaben.
Der Nutzer erklärt sich mit elektronischer Kommunikation einverstanden, insbesondere bezüglich:
ARBEITSMED haftet nicht für technische Störungen, Systemunterbrüche oder Übertragungsfehler von Drittanbietern.
Personendaten werden gemäss den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen bearbeitet, insbesondere:
Es gilt ergänzend die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung der ARBEITSMED AG.
Gesundheitsdaten gelten als besonders schützenswerte Personendaten.
ARBEITSMED trifft angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen zum Schutz dieser Daten.
Die Bearbeitung erfolgt insbesondere für:
Patientendossiers und medizinische Unterlagen werden gemäss den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten archiviert.
Eine Datenweitergabe erfolgt ausschliesslich:
Mit der Inanspruchnahme der Dienstleistungen erklärt sich die betroffene Person damit einverstanden, dass:
Gesetzliche Rechte auf Auskunft, Berichtigung oder Einschränkung der Bearbeitung bleiben vorbehalten.
Die Kommunikation per E-Mail erfolgt grundsätzlich unverschlüsselt.
Trotz angemessener Sicherheitsmassnahmen können Risiken nie vollständig ausgeschlossen werden.
Mit der Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel erklärt sich der Nutzer mit dieser Kommunikationsform einverstanden.
Sämtliche Berichte, Konzepte, Schulungsunterlagen, Präsentationen, Gutachten und Dokumentationen bleiben geistiges Eigentum der ARBEITSMED AG.
Ohne schriftliche Zustimmung dürfen diese weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden.
ARBEITSMED haftet ausschliesslich für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden.
Soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen wird die Haftung für:
Die Haftung ist auf den jeweiligen Auftragswert begrenzt.
Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen.
ARBEITSMED haftet nicht für Leistungsstörungen infolge höherer Gewalt.
Hierzu zählen insbesondere:
Sofern zwischen den Parteien schriftlich eine abweichende Vertragsdauer, Mindestvertragsdauer, Verlängerungsregelung oder Kündigungsfrist vereinbart wurde, gehen diese Vereinbarungen den Bestimmungen dieser AGB vor.
Soweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung besteht, können Dauermandate, insbesondere betriebsärztliche Betreuungsverträge, Vertrauensarztmandate, Beratungsmandate und BGM-Mandate, von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten auf Monatsende schriftlich gekündigt werden.
Befristete Verträge enden ohne Kündigung mit Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
Jede Partei ist berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund jederzeit mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen.
Als wichtige Gründe gelten insbesondere:
Bereits erbrachte Leistungen sowie bis zum Beendigungszeitpunkt angefallene Aufwendungen sind unabhängig vom Kündigungsgrad vollständig zu vergüten.
Gesetzliche Aufbewahrungspflichten für medizinische Unterlagen und Patientendossiers bleiben bestehen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
Es gilt ausschliesslich materielles Schweizer Recht.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB sowie den Dienstleistungen der ARBEITSMED AG ist St. Gallen, Schweiz.
Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Gerichtsstände.
ARBEITSMED AG
Rorschacher Strasse 17
CH-9000 St. Gallen
www.arbeitsmed.ch