AGB

ARBEITSMED AG
Rorschacher Strasse 17
CH-9000 St. Gallen
Stand: Juni 2026


1. Geltungsbereich

1.1 Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der ARBEITSMED AG (nachfolgend «ARBEITSMED») und ihren Auftraggebern, Kunden, Patienten sowie weiteren Leistungsempfängern.

Sie gelten für sämtliche Dienstleistungen der ARBEITSMED AG, insbesondere:

  • Arbeitsmedizinische Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen
  • Betriebsärztliche Betreuung
  • Vertrauensärztliche Dienstleistungen
  • Verkehrsmedizinische Untersuchungen aller Stufen
  • Fahreignungsabklärungen
  • Versicherungsmedizinische Leistungen
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
  • Gesundheitsförderungsprogramme
  • Arbeitsplatzbegehungen und Risikobeurteilungen
  • Schulungen und Seminare
  • Case Management und Absenzmanagement
  • Telemedizinische Beratungen
  • Online-Terminbuchungen
  • Weitere medizinische und gesundheitsbezogene Dienstleistungen

1.2 Abweichende Vereinbarungen

Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

1.3 Vorrang individueller Vereinbarungen

Individuell zwischen den Parteien abgeschlossene schriftliche Verträge, Rahmenvereinbarungen, Betriebsarztmandate, Auftragsbestätigungen, Offerten oder sonstige schriftliche Vereinbarungen gehen diesen AGB bei Widersprüchen oder abweichenden Regelungen vor.

Soweit eine individuelle Vereinbarung einzelne Bestimmungen dieser AGB ergänzt oder ersetzt, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB weiterhin anwendbar.


2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • Annahme einer Offerte,
  • schriftliche Auftragserteilung,
  • Terminvereinbarung,
  • elektronische Buchung,
  • Auftragsbestätigung,
  • oder durch Inanspruchnahme einer Dienstleistung.

ARBEITSMED ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.


3. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus:

  • Offerten,
  • Mandatsverträgen,
  • Einzelaufträgen,
  • Auftragsbestätigungen,
  • gesetzlichen Vorgaben,
  • anerkannten medizinischen Fachstandards.

ARBEITSMED schuldet eine fachgerechte und sorgfältige Leistungserbringung nach anerkannten medizinischen Standards, jedoch keinen bestimmten Erfolg.


4. Mitwirkungspflichten

Der Kunde bzw. Auftraggeber verpflichtet sich:

  • vollständige und wahrheitsgetreue Angaben zu machen,
  • erforderliche Unterlagen rechtzeitig bereitzustellen,
  • vereinbarte Termine einzuhalten,
  • medizinisch relevante Informationen vollständig offenzulegen.

ARBEITSMED haftet nicht für Nachteile, die aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Angaben entstehen.


5. Termine und Ausfallregelung

Vereinbarte Termine sind verbindlich.

Terminabsagen haben mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin zu erfolgen.

Bei verspäteter Absage oder Nichterscheinen kann ARBEITSMED folgende Ausfallentschädigungen verrechnen:

  • Einzeluntersuchungen: bis 100 % der vereinbarten Leistung
  • Verkehrsmedizinische Untersuchungen: bis 100 % der vereinbarten Leistung
  • Beratungen, Schulungen und Firmenaufträge: gemäss individueller Vereinbarung oder effektivem Schaden

6. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die jeweils vereinbarten Tarife und Preise.

Soweit nichts anderes vereinbart wurde:

  • Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zahlbar.
  • Sämtliche Preise verstehen sich exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt.
  • ARBEITSMED kann Vorauszahlungen verlangen.

Bei Zahlungsverzug werden verrechnet:

  • Verzugszins von 5 % pro Jahr,
  • Mahngebühren,
  • Inkasso- und Betreibungskosten.

7. Arbeitsmedizinische Untersuchungen

Arbeitsmedizinische Untersuchungen erfolgen auf Grundlage:

  • der geltenden Gesetzgebung,
  • der EKAS-Richtlinien,
  • der SUVA-Vorgaben,
  • arbeitsmedizinischer Fachstandards,
  • einschlägiger Empfehlungen von Fachgesellschaften.

Die medizinische Beurteilung erfolgt unabhängig und ausschliesslich nach medizinischen Kriterien.

Ein Anspruch auf ein bestimmtes Untersuchungsergebnis besteht nicht.


8. Besondere Mandatsbedingungen für Betriebsarztverträge

8.1 Fachliche Unabhängigkeit

ARBEITSMED sowie die eingesetzten Ärztinnen und Ärzte handeln fachlich unabhängig.

Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Einflussnahme auf medizinische Beurteilungen oder Empfehlungen.

8.2 Ärztliche Schweigepflicht

Die ärztliche Schweigepflicht gemäss Art. 321 StGB bleibt jederzeit gewahrt.

Dem Arbeitgeber werden grundsätzlich nur Informationen mitgeteilt, die zur Erfüllung des Mandates erforderlich sind, insbesondere:

  • arbeitsmedizinische Tauglichkeit,
  • Einsatzfähigkeit,
  • arbeitsplatzbezogene Einschränkungen,
  • Präventions- und Schutzempfehlungen.

Diagnosen oder Gesundheitsdaten werden nur mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person oder auf gesetzlicher Grundlage weitergegeben.

8.3 Arbeitsplatzbegehungen

ARBEITSMED ist berechtigt, Arbeitsplätze, Prozesse und Arbeitsbedingungen zu beurteilen, soweit dies für die Auftragserfüllung erforderlich ist.

Der Auftraggeber gewährleistet den Zugang zu den relevanten Bereichen.

8.4 Empfehlungen

Arbeitsmedizinische Empfehlungen stellen fachliche Empfehlungen dar.

Die Verantwortung für die Umsetzung liegt beim Auftraggeber.


9. Verkehrsmedizinische Untersuchungen und Fahreignungsabklärungen

9.1 Zweck

Verkehrsmedizinische Untersuchungen dienen der Beurteilung der Fahreignung gemäss den gesetzlichen Vorgaben.

9.2 Ergebnisoffenheit

ARBEITSMED schuldet keine positive Fahreignungsbeurteilung.

Die Beurteilung erfolgt unabhängig und nach den geltenden Richtlinien.

9.3 Meldungen an Behörden

Soweit gesetzlich vorgeschrieben oder zulässig, können Untersuchungsergebnisse an die zuständigen Behörden weitergeleitet werden.

9.4 Zusatzkosten

Zusätzliche Laboruntersuchungen, fachärztliche Abklärungen oder Spezialgutachten werden gesondert verrechnet.


10. Online-Terminbuchungen

10.1 Buchungssysteme

Online-Buchungen erfolgen über die von ARBEITSMED bereitgestellten Systeme.

Der Nutzer verpflichtet sich zur Eingabe korrekter Angaben.

10.2 Elektronische Kommunikation

Der Nutzer erklärt sich mit elektronischer Kommunikation einverstanden, insbesondere bezüglich:

  • Terminbestätigungen,
  • Terminerinnerungen,
  • Rechnungen,
  • organisatorischen Mitteilungen.

10.3 Technische Störungen

ARBEITSMED haftet nicht für technische Störungen, Systemunterbrüche oder Übertragungsfehler von Drittanbietern.


11. Datenschutz

Personendaten werden gemäss den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen bearbeitet, insbesondere:

  • Schweizer Datenschutzgesetz (DSG),
  • Datenschutzverordnung (DSV),
  • gegebenenfalls Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Es gilt ergänzend die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung der ARBEITSMED AG.


12. Besondere Datenschutzbestimmungen für Gesundheitsdaten

12.1 Gesundheitsdaten

Gesundheitsdaten gelten als besonders schützenswerte Personendaten.

ARBEITSMED trifft angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen zum Schutz dieser Daten.

12.2 Bearbeitungszwecke

Die Bearbeitung erfolgt insbesondere für:

  • Diagnostik,
  • Begutachtung,
  • Vorsorge,
  • Eignungsabklärungen,
  • gesetzliche Meldepflichten,
  • Qualitätssicherung,
  • Rechnungsstellung,
  • Dokumentationspflichten.

12.3 Aufbewahrung

Patientendossiers und medizinische Unterlagen werden gemäss den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten archiviert.

12.4 Datenweitergabe

Eine Datenweitergabe erfolgt ausschliesslich:

  • mit Einwilligung der betroffenen Person,
  • aufgrund gesetzlicher Verpflichtung,
  • an involvierte Leistungserbringer,
  • an Behörden auf gesetzlicher Grundlage,
  • an beauftragte Dienstleister unter Wahrung der Vertraulichkeit.

13. Einwilligung zur Bearbeitung von Gesundheitsdaten

Mit der Inanspruchnahme der Dienstleistungen erklärt sich die betroffene Person damit einverstanden, dass:

  • Gesundheitsdaten erhoben und bearbeitet werden,
  • medizinische Dokumentationen erstellt werden,
  • elektronische Kommunikationsmittel eingesetzt werden,
  • erforderliche Daten an beteiligte Leistungserbringer weitergegeben werden dürfen.

Gesetzliche Rechte auf Auskunft, Berichtigung oder Einschränkung der Bearbeitung bleiben vorbehalten.


14. Elektronische Kommunikation

Die Kommunikation per E-Mail erfolgt grundsätzlich unverschlüsselt.

Trotz angemessener Sicherheitsmassnahmen können Risiken nie vollständig ausgeschlossen werden.

Mit der Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel erklärt sich der Nutzer mit dieser Kommunikationsform einverstanden.


15. Geistiges Eigentum

Sämtliche Berichte, Konzepte, Schulungsunterlagen, Präsentationen, Gutachten und Dokumentationen bleiben geistiges Eigentum der ARBEITSMED AG.

Ohne schriftliche Zustimmung dürfen diese weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden.


16. Haftung

ARBEITSMED haftet ausschliesslich für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden.

Soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen wird die Haftung für:

  • leichte Fahrlässigkeit,
  • indirekte Schäden,
  • Folgeschäden,
  • Datenverluste,
  • Betriebsunterbrüche,
  • entgangenen Gewinn.

Die Haftung ist auf den jeweiligen Auftragswert begrenzt.

Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen.


17. Höhere Gewalt

ARBEITSMED haftet nicht für Leistungsstörungen infolge höherer Gewalt.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Naturereignisse,
  • Pandemien,
  • Epidemien,
  • behördliche Massnahmen,
  • Streiks,
  • Cyberangriffe,
  • Stromausfälle,
  • IT-Systemausfälle,
  • Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse.

18. Vertragsdauer und Kündigung

18.1 Individuelle Vereinbarungen

Sofern zwischen den Parteien schriftlich eine abweichende Vertragsdauer, Mindestvertragsdauer, Verlängerungsregelung oder Kündigungsfrist vereinbart wurde, gehen diese Vereinbarungen den Bestimmungen dieser AGB vor.

18.2 Dauermandate

Soweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung besteht, können Dauermandate, insbesondere betriebsärztliche Betreuungsverträge, Vertrauensarztmandate, Beratungsmandate und BGM-Mandate, von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten auf Monatsende schriftlich gekündigt werden.

18.3 Befristete Verträge

Befristete Verträge enden ohne Kündigung mit Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.

18.4 Ausserordentliche Kündigung

Jede Partei ist berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund jederzeit mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen.

Als wichtige Gründe gelten insbesondere:

  • schwerwiegende Vertragsverletzungen,
  • wiederholter Zahlungsverzug trotz Mahnung,
  • Verstösse gegen Datenschutz- oder Geheimhaltungspflichten,
  • Verlust erforderlicher Bewilligungen oder Anerkennungen,
  • vertragswidrige Einflussnahme auf medizinische Beurteilungen,
  • Umstände, welche die Fortsetzung der Zusammenarbeit unzumutbar machen.

18.5 Folgen der Vertragsbeendigung

Bereits erbrachte Leistungen sowie bis zum Beendigungszeitpunkt angefallene Aufwendungen sind unabhängig vom Kündigungsgrad vollständig zu vergüten.

Gesetzliche Aufbewahrungspflichten für medizinische Unterlagen und Patientendossiers bleiben bestehen.


19. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.


20. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschliesslich materielles Schweizer Recht.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB sowie den Dienstleistungen der ARBEITSMED AG ist St. Gallen, Schweiz.

Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Gerichtsstände.


ARBEITSMED AG
Rorschacher Strasse 17
CH-9000 St. Gallen
www.arbeitsmed.ch