Arbeitgeber.

Sicherheit ist Chefsache!

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber, aber auch als Vorgesetze oder Vorgesetzter tragen Sie die Verantwortung für die Arbeitssicherheit. Sie müssen beispielsweise prüfen, welche Gefahren es in Ihrem Betrieb gibt und die notwendigen Schutzmassnahmen treffen. Vernachlässigen Sie diese Pflicht, können Sie rechtlich belangt werden.

Ein Arbeitsunfall kann schwerwiegende Folgen haben – nicht nur für die direkt betroffene Person. Deshalb sind Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz eine Führungsaufgabe, die zu den Pflichten von Unternehmen gehören. Viele Führungsverantwortliche sind sich dessen jedoch zu wenig bewusst.

  • Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber tragen Sie die Gesamtverantwortung für die Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb.
  • Erfüllen Sie Ihre Fürsorgepflicht als Arbeitgeber, indem Sie mit geeigneten Sicherheitsmassnahmen dafür sorgen, dass das Leben und die Gesundheit Ihrer Arbeitnehmenden stets geschützt sind.
  • Für alle Sicherheitsmassnahmen in Ihrem Unternehmen tragen Sie die entsprechenden Kosten als Teil der Arbeitgeberfürsorge.

§ Gesetzliche Verpflichtungen

Verschiedene Gesetze, Verordnungen und Richtlinien regeln die Arbeitssicherheit in der Schweiz:

Was ist ASA?

ASA ist die Abkürzung für «Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit». Der Begriff steht zudem für den Aufbau eines Sicherheitssystems in den Unternehmen. Die EKAS-Richtlinie 6508 (ASA-Richtlinie) formuliert die Anforderungen an das Sicherheitssystem.

Die ASA-Richtlinie gilt für:

  • Unternehmen mit besonderen Gefahren und 10 oder mehr Mitarbeitenden.
  • Unternehmen mit besonderen Gefahren und weniger als 10 Mitarbeitenden. Hier gelten reduzierte Anforderungen.
  • Unternehmen ohne besondere Gefahren mit 50 oder mehr Mitarbeitenden.

Je nach Anforderung eignen sich für die Umsetzung der ASA-Richtlinie Branchenlösungen oder individuelle Lösungen. Die Suva bietet Informationen und Werkzeuge für die Umsetzung zu allen 10 Elementen des Sicherheitssystems an.

Vorteile von ASA

Jeder schwere Unfall, jede arbeitsbedingte Krankheit ist eine menschliche Belastung. Meistens entstehen auch Probleme im Betrieb: Der verunfallte oder erkrankte Mitarbeiter fehlt an allen Ecken und Enden. Es kommt zu Engpässen, Terminproblemen, Stress, vielleicht gar zum Verlust von Aufträgen. Jeder Abwesenheitstag kostet das Unternehmen 600 bis 1’000 Franken.

Mit dem Aufbau eines betrieblichen Sicherheitskonzepts engagieren Sie sich für sichere und gesunde Arbeitsplätze. Sie können damit

  • menschliches Leid verhindern
  • die direkten und indirekten Unfallkosten wie Ausfallstunden, administrative Umtriebe usw. reduzieren
  • steigende Versicherungsprämien vermeiden
  • die gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber Ihren Mitarbeitenden nachhaltig erfüllen
  • Ihre Mitarbeitenden zu sicherem und gesundheitsbewusstem Verhalten motivieren und ausbilden
  • eine lebendige Sicherheitskultur im Unternehmen schaffen
  • Haftpflichtansprüche oder gar strafrechtliche Folgen vermeiden
  • konkurrenzfähig bleiben

Verantwortung wahrnehmen

Verantwortung wahrnehmen

Gemäss UVG und ArG hat der Arbeitgeber die Verantwortung, dass die Sicherheit und die Gesundheit der von ihm beschäftigten Arbeitnehmer gewährleistet ist. Der Systemansatz der ASA-Bestimmungen (EKAS-Richtlinie 6508) trägt zu einer systematischen und konsequenten Ermittlung und Anwendung der erforderlichen Massnahmen bei.
#responsibility

Arbeitnehmende einbeziehen

Arbeitnehmende einbeziehen

Prävention erfordert die Mitarbeit und den Einbezug der Mitarbeitenden. Damit wird die Akzeptanz und so die Wirksamkeit der Sicherheitsmassnahmen erhöht. Aus Betroffenen werden Beteiligte gemacht.
#wearefamily

Kosten einsparen

Kosten einsparen

Investitionen in die Prävention sind planbar und gezielt möglich. Sie sind kostengünstiger als Nachbesserungen aufgrund gesetzlicher Kontrollen oder nach erfolgten Ereignissen (Unfälle, Schadenereignisse).
#returnoninvest

Wirtschaftlichkeit erhöhen

Wirtschaftlichkeit erhöhen

Konsequente Prävention verhindert Störungen im Betriebsablauf und reduziert damit Stillstandzeiten und Ausschuss. Die Produktivität wird erhöht. Der Ausfall eines Mitarbeitenden hat schwerwiegende Auswirkungen, z.B. dass der Arbeitgeber selber einspringen muss. Er ist durch Stress gesundheitsgefährdet, Termine werden verpasst, Aufträge können verloren gehen, etc.
#efficiency

Qualität verbessern

Qualität verbessern

Das konsequente Anwenden des Sicherheitsdenkens gemäss dem Prinzip „Stop-denken-handeln“ wirkt sich auf die Sorgfalt der Arbeitsausführung und damit auch auf die Qualität der Arbeit aus.
#quality

Risiken minimieren

Risiken minimieren

Der Arbeitgeber kennt die Risiken in seinem Betrieb und seiner Produkte. Mit dem Beizug der Spezialisten (ASA) lassen sie sich vertieft erkennen und meistern. Sie bieten für den Betrieb eine wichtige bis überlebensnotwendige Grundlage in Haftpflichtfällen im Zusammenhang mit seinen Produkten.
#traditionmeetsmodern

Sich stetig verbessern

Sich stetig verbessern

Der Systemansatz der Umsetzung der ASA-Bestimmungen basiert auch auf dem Prinzip der stetigen Verbesserung. Der Betrieb hat damit ein Instrument, immer auf der Höhe der Zeit zu sein und auf Veränderungen zu reagieren.
#improvement

Image pflegen

Image pflegen

Konsequent umgesetzte und gelebte Prävention strahlen Zuverlässigkeit, Kontinuität, Vertrauen und Qualität aus. Die von den Kunden und der Öffentlichkeit wahrgenommenen Zeichen sind Ordnung, Sauberkeit, Termintreue, zufriedene Mitarbeitende und Güte der Produkte. Negative Schlagzeilen wegen schwerwiegenden Ereignissen im Zusammenhang mit dem Betrieb und seinen Produkten können vermieden werden.
#image

Mensch ins Zentrum stellen

Mensch ins Zentrum stellen

Ihre Mitarbeitenden sind die wichtigste kreative Ressource ihres Unternehmens und der grösste Treiber von langfristigem, wirtschaftlichen Erfolg. Gesundheit und Resilienz zu stärken ist der Garant schlechthin für geringe Absenzen und wenig Fluktuation.
#peoplecentricity

Die 10 Elemente des ASA-Systems

Bauen Sie Ihr Sicherheitssystem gezielt und überlegt auf. So steigern Sie die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in Ihrem Betrieb. Berücksichtigen Sie alle «10 Elemente des Sicherheitssystems», um Ihre Sicherheitsziele zu erreichen und Lücken im System zu schliessen.

Unternehmen mit besonderen Gefährdungen mit 10 oder mehr Mitarbeitenden und alle Betriebe mit mehr als 50 Mitarbeitenden sind verpflichtet, ein Sicherheitssystem aufzubauen. Ein Sicherheitssystem gemäss EKAS-Richtlinie 6508 (ASA-Richtlinie) besteht aus 10 Elementen. An erster Stelle rangieren das Sicherheitsleitbild und die Sicherheitsziele. Der Grundgedanke dabei ist: Wer sich zur Arbeitssicherheit bekennt, sollte dies in einem Leitbild festschreiben und entsprechende Ziele definieren. So gehen Sie dabei vor:

  • Erstellen Sie ein Sicherheitsleitbild.
  • Setzen Sie sich konkrete Ziele für ein Jahr. Achten Sie darauf, dass die Ziele messbar sind und überprüfen Sie sie am Jahresende.
  • Besprechen Sie Ihr Sicherheitsleitbild und die Sicherheitsziele mit Ihren Mitarbeitenden.

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Arbeitgeber sind für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz im Unternehmen verantwortlich. Sie sind deshalb auch für den Aufbau einer Sicherheitsorganisation zuständig. Es liegt aber in Ihrem Ermessen, diese Aufgabe zu delegieren. Darauf müssen Sie beim Aufbau einer Sicherheitsorganisation achten:

  • Die Sicherheitsorganisation regelt Abläufe, Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitssschutz im Unternehmen.
  • Sie können einen Sicherheitsbeauftragten (SiBe) oder eine Kontaktperson für die Arbeitssicherheit (KOPAS) mit der Aufgabe betrauen.
  • Wenden Sie sich an einen Spezialisten der Arbeitssicherheit, sollte das notwendige Wissen in Ihrem Betrieb fehlen.

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Die Sicherheit in Ihrem Unternehmen hängt davon ab, ob Ihre Mitarbeitenden die Gefahren und Risiken ihrer Arbeit kennen. Nur durch eine systematische Ausbildung und Instruktion bleibt das nötige Wissen jederzeit abrufbar. Für Sie als Vorgesetzte/-r gilt:

  • Bilden Sie Ihre Mitarbeitenden systematisch aus und dokumentieren Sie die durchgeführten Ausbildungen und Instruktionen.
  • Übertragen Sie Arbeiten mit besonderen Gefahren nur an Mitarbeitende, welche die entsprechende Ausbildung dafür mitbringen.
  • Führen Sie neue Mitarbeitende und temporär Beschäftigte sorgfältig in ihr Aufgabengebiet ein.

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Sicherheitsregeln bilden eine verlässliche Grundlage für die Arbeitssicherheit im Unternehmen. Bei der Erstellung des Regelwerks gilt es, drei Kernelemente zu beachten:

  • Entwickeln Sie ein Sicherheitssystem, das auf die besonderen Gefahren und Bedürfnisse Ihres Betriebs zugeschnitten ist.
  • Beschaffen Sie sichere Arbeitsmittel und sorgen Sie für deren regelmässige Instandhaltung.
  • Achten Sie darauf, dass Ihre Mitarbeitenden die Vorschriften und lebenswichtigen Regeln kennen und einhalten.

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Die ASA-Richtlinie 6508 spezifiziert, wie bei der Gefahrenermittlung und Risikobeurteilung vorzugehen ist. Dabei gelten folgende Grundsätze:

  • Gefahren am Arbeitsplatz lassen sich nur dann bewältigen, wenn sie bekannt sind.
  • Erfassen Sie deshalb die Gefahren in Ihrem Betrieb und bewerten Sie diese im Rahmen einer Risikoanalyse. So gelingt es, gezielte Schutzmassnahmen zu entwickeln.
  • Ziehen Sie einen Spezialisten oder eine Spezialistin der Arbeitssicherheit hinzu, wenn Sie unsicher sind und Unterstützung benötigen.

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Als Arbeitgeber haben Sie die Verpflichtung, alle notwendigen und technisch umsetzbaren Massnahmen zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten zu treffen (Unfallversicherungsgesetz Art. 82 ). Achten Sie dabei darauf,

  • das vorhandene Wissen über Gefahrenquellen im Betrieb zu nutzen,
  • die Massnahmen und deren Umsetzung in einem Plan verbindlich festzuschreiben,
  • die Einhaltung der Schutzmassnahmen regelmässig zu überprüfen.

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Im Fall eines Unfalls ist Zeit ein wichtiger Faktor. Von der Alarmierung bis zum Eintreffen der Sanität am Unfallort vergehen in der Regel 10 bis 15 Minuten. Wenn Sie über eine gut funktionierende Notfallorganisation verfügen, können Sie diese Zeit mit wertvollen Erste-Hilfe-Massnahmen überbrücken und damit Leben retten. Darauf sollten Sie achten:

  • Treffen Sie Vorkehrungen, um bei Verletzungen und akuten Erkrankungen rasch und sachkundig Erste Hilfe leisten zu können.
  • Passen Sie die Notfallorganisation bei nicht ortsfesten Arbeitsplätzen kontinuierlich an die neuen Verhältnisse an.
  • Organisieren Sie Ihren Brandschutz im Einklang mit dem vorhandenen Brandrisiko.

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Bei der Mitwirkung Ihrer Beschäftigten in Fragen der Arbeitssicherheit geht es darum, deren Wissen optimal einzusetzen und sie zu Beteiligten zu machen. Berücksichtigen Sie dabei folgende Punkte:

  • Beziehen Sie Ihre Beschäftigten in die Gefahrenermittlung und die Entwicklung von Schutzmassnahmen mit ein.
  • Denken Sie daran, dass gemeinsam getroffene Entscheidungen besser akzeptiert und mitgetragen werden.
  • Fordern Sie Ihre Mitarbeitenden auf, bei gefährlichen Situationen STOPP zu sagen.

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Gesundheitsschutz lässt sich nur umsetzen, wenn Sie die möglichen Risiken kennen. Diese lassen sich in körperliche, arbeitsplatzbedingte und psychische Belastungen einteilen. Um einen wirksamen Gesundheitsschutz in Ihrem Betrieb zu gewährleisten, gelten folgende Regeln:

  • Erfassen Sie alle krankheitserzeugenden Faktoren in Ihrem Unternehmen systematisch.
  • Treffen Sie wo nötig geeignete Massnahmen, um die Risiken zu minimieren.

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Sicherheit und Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen erfordern regelmässige Kontrollen und Audits. Um herauszufinden, ob Sie Ihre Sicherheitsziele erreicht haben, beachten Sie folgendes Vorgehen:

  • Prüfen Sie einmal jährlich, ob Ihr betriebliches Sicherheitssystem vollständig ist.
  • Führen Sie periodische Audits zur Überprüfung der Sicherheitsmassnahmen durch.
  • Dokumentieren Sie das jeweilige Ergebnis in Stichworten.

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