Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber, aber auch als Vorgesetze oder Vorgesetzter tragen Sie die Verantwortung für die Arbeitssicherheit. Sie müssen beispielsweise prüfen, welche Gefahren es in Ihrem Betrieb gibt und die notwendigen Schutzmassnahmen treffen. Vernachlässigen Sie diese Pflicht, können Sie rechtlich belangt werden.
Ein Arbeitsunfall kann schwerwiegende Folgen haben – nicht nur für die direkt betroffene Person. Deshalb sind Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz eine Führungsaufgabe, die zu den Pflichten von Unternehmen gehören. Viele Führungsverantwortliche sind sich dessen jedoch zu wenig bewusst.
Verschiedene Gesetze, Verordnungen und Richtlinien regeln die Arbeitssicherheit in der Schweiz:
ASA ist die Abkürzung für «Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit». Der Begriff steht zudem für den Aufbau eines Sicherheitssystems in den Unternehmen. Die EKAS-Richtlinie 6508 (ASA-Richtlinie) formuliert die Anforderungen an das Sicherheitssystem.
Die ASA-Richtlinie gilt für:
Je nach Anforderung eignen sich für die Umsetzung der ASA-Richtlinie Branchenlösungen oder individuelle Lösungen. Die Suva bietet Informationen und Werkzeuge für die Umsetzung zu allen 10 Elementen des Sicherheitssystems an.
Jeder schwere Unfall, jede arbeitsbedingte Krankheit ist eine menschliche Belastung. Meistens entstehen auch Probleme im Betrieb: Der verunfallte oder erkrankte Mitarbeiter fehlt an allen Ecken und Enden. Es kommt zu Engpässen, Terminproblemen, Stress, vielleicht gar zum Verlust von Aufträgen. Jeder Abwesenheitstag kostet das Unternehmen 600 bis 1’000 Franken.
Mit dem Aufbau eines betrieblichen Sicherheitskonzepts engagieren Sie sich für sichere und gesunde Arbeitsplätze. Sie können damit
Bauen Sie Ihr Sicherheitssystem gezielt und überlegt auf. So steigern Sie die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in Ihrem Betrieb. Berücksichtigen Sie alle «10 Elemente des Sicherheitssystems», um Ihre Sicherheitsziele zu erreichen und Lücken im System zu schliessen.
Unternehmen mit besonderen Gefährdungen mit 10 oder mehr Mitarbeitenden und alle Betriebe mit mehr als 50 Mitarbeitenden sind verpflichtet, ein Sicherheitssystem aufzubauen. Ein Sicherheitssystem gemäss EKAS-Richtlinie 6508 (ASA-Richtlinie) besteht aus 10 Elementen. An erster Stelle rangieren das Sicherheitsleitbild und die Sicherheitsziele. Der Grundgedanke dabei ist: Wer sich zur Arbeitssicherheit bekennt, sollte dies in einem Leitbild festschreiben und entsprechende Ziele definieren. So gehen Sie dabei vor:
Arbeitgeber sind für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz im Unternehmen verantwortlich. Sie sind deshalb auch für den Aufbau einer Sicherheitsorganisation zuständig. Es liegt aber in Ihrem Ermessen, diese Aufgabe zu delegieren. Darauf müssen Sie beim Aufbau einer Sicherheitsorganisation achten:
Die Sicherheit in Ihrem Unternehmen hängt davon ab, ob Ihre Mitarbeitenden die Gefahren und Risiken ihrer Arbeit kennen. Nur durch eine systematische Ausbildung und Instruktion bleibt das nötige Wissen jederzeit abrufbar. Für Sie als Vorgesetzte/-r gilt:
Sicherheitsregeln bilden eine verlässliche Grundlage für die Arbeitssicherheit im Unternehmen. Bei der Erstellung des Regelwerks gilt es, drei Kernelemente zu beachten:
Die ASA-Richtlinie 6508 spezifiziert, wie bei der Gefahrenermittlung und Risikobeurteilung vorzugehen ist. Dabei gelten folgende Grundsätze:
Als Arbeitgeber haben Sie die Verpflichtung, alle notwendigen und technisch umsetzbaren Massnahmen zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten zu treffen (Unfallversicherungsgesetz Art. 82 ). Achten Sie dabei darauf,
Im Fall eines Unfalls ist Zeit ein wichtiger Faktor. Von der Alarmierung bis zum Eintreffen der Sanität am Unfallort vergehen in der Regel 10 bis 15 Minuten. Wenn Sie über eine gut funktionierende Notfallorganisation verfügen, können Sie diese Zeit mit wertvollen Erste-Hilfe-Massnahmen überbrücken und damit Leben retten. Darauf sollten Sie achten:
Bei der Mitwirkung Ihrer Beschäftigten in Fragen der Arbeitssicherheit geht es darum, deren Wissen optimal einzusetzen und sie zu Beteiligten zu machen. Berücksichtigen Sie dabei folgende Punkte:
Gesundheitsschutz lässt sich nur umsetzen, wenn Sie die möglichen Risiken kennen. Diese lassen sich in körperliche, arbeitsplatzbedingte und psychische Belastungen einteilen. Um einen wirksamen Gesundheitsschutz in Ihrem Betrieb zu gewährleisten, gelten folgende Regeln:
Sicherheit und Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen erfordern regelmässige Kontrollen und Audits. Um herauszufinden, ob Sie Ihre Sicherheitsziele erreicht haben, beachten Sie folgendes Vorgehen: