Seit dem 1. Januar 2000 gelten die Erfordernisse der EKAS-Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA) in den nach UVG versicherten Betrieben. Die Richtlinie basiert auf dem Unfallversicherungsgesetz und der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV).
ASA ist die Abkürzung für „Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit“ und fasst die wichtigsten Anforderungen auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zu einem griffigen Sicherheitssystem zusammen. Für den Arbeitgeber und die Sicherheitsfachkräfte ist dieses System ein praktisches Instrument, um ihre Verantwortung wahrzunehmen und die Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen kontinuierlich zu verbessern. Zuoberst steht das Bekenntnis des Arbeitgebers zu sicheren und gesunden Arbeitsplätzen und der Wille, die ASA-Anforderungen im Arbeitsalltag in die Tat umzusetzen.
Seit dem 1. Januar 2022 gilt die revidierte ASA-Richtlinie 6508.
Jeder schwere Unfall, jede arbeitsbedingte Krankheit ist eine menschliche Belastung. Meistens entstehen auch Probleme im Betrieb: Der verunfallte oder erkrankte Mitarbeiter fehlt an allen Ecken und Enden. Es kommt zu Engpässen, Terminproblemen, Stress, vielleicht gar zum Verlust von Aufträgen. Jeder Abwesenheitstag kostet das Unternehmen 600 bis 1’000 Franken.
Mit dem Aufbau eines betrieblichen Sicherheitskonzepts engagieren Sie sich für sichere und gesunde Arbeitsplätze. Sie können damit