EKAS-Lösungen.

Was ist ASA?

Seit dem 1. Januar 2000 gelten die Erfordernisse der EKAS-Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA) in den nach UVG versicherten Betrieben. Die Richtlinie basiert auf dem Unfallversicherungsgesetz und der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV).

ASA ist die Abkürzung für „Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit“ und fasst die wichtigsten Anforderungen auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zu einem griffigen Sicherheitssystem zusammen. Für den Arbeitgeber und die Sicherheitsfachkräfte ist dieses System ein praktisches Instrument, um ihre Verantwortung wahrzunehmen und die Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen kontinuierlich zu verbessern. Zuoberst steht das Bekenntnis des Arbeitgebers zu sicheren und gesunden Arbeitsplätzen und der Wille, die ASA-Anforderungen im Arbeitsalltag in die Tat umzusetzen.

Seit dem 1. Januar 2022 gilt die revidierte ASA-Richtlinie 6508.

Vorteile von ASA

Jeder schwere Unfall, jede arbeitsbedingte Krankheit ist eine menschliche Belastung. Meistens entstehen auch Probleme im Betrieb: Der verunfallte oder erkrankte Mitarbeiter fehlt an allen Ecken und Enden. Es kommt zu Engpässen, Terminproblemen, Stress, vielleicht gar zum Verlust von Aufträgen. Jeder Abwesenheitstag kostet das Unternehmen 600 bis 1’000 Franken.

Mit dem Aufbau eines betrieblichen Sicherheitskonzepts engagieren Sie sich für sichere und gesunde Arbeitsplätze. Sie können damit

  • menschliches Leid verhindern
  • die direkten und indirekten Unfallkosten wie Ausfallstunden, administrative Umtriebe usw. reduzieren
  • steigende Versicherungsprämien vermeiden
  • die gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber Ihren Mitarbeitenden nachhaltig erfüllen
  • Ihre Mitarbeitenden zu sicherem und gesundheitsbewusstem Verhalten motivieren und ausbilden
  • eine lebendige Sicherheitskultur im Unternehmen schaffen
  • Haftpflichtansprüche oder gar strafrechtliche Folgen vermeiden
  • konkurrenzfähig bleiben

Verantwortung wahrnehmen

Verantwortung wahrnehmen

Gemäss UVG und ArG hat der Arbeitgeber die Verantwortung, dass die Sicherheit und die Gesundheit der von ihm beschäftigten Arbeitnehmer gewährleistet ist. Der Systemansatz der ASA-Bestimmungen (EKAS-Richtlinie 6508) trägt zu einer systematischen und konsequenten Ermittlung und Anwendung der erforderlichen Massnahmen bei.
#responsibility

Arbeitnehmende einbeziehen

Arbeitnehmende einbeziehen

Prävention erfordert die Mitarbeit und den Einbezug der Mitarbeitenden. Damit wird die Akzeptanz und so die Wirksamkeit der Sicherheitsmassnahmen erhöht. Aus Betroffenen werden Beteiligte gemacht.
#wearefamily

Kosten einsparen

Kosten einsparen

Investitionen in die Prävention sind planbar und gezielt möglich. Sie sind kostengünstiger als Nachbesserungen aufgrund gesetzlicher Kontrollen oder nach erfolgten Ereignissen (Unfälle, Schadenereignisse).
#returnoninvest

Wirtschaftlichkeit erhöhen

Wirtschaftlichkeit erhöhen

Konsequente Prävention verhindert Störungen im Betriebsablauf und reduziert damit Stillstandzeiten und Ausschuss. Die Produktivität wird erhöht. Der Ausfall eines Mitarbeitenden hat schwerwiegende Auswirkungen, z.B. dass der Arbeitgeber selber einspringen muss. Er ist durch Stress gesundheitsgefährdet, Termine werden verpasst, Aufträge können verloren gehen, etc.
#efficiency

Qualität verbessern

Qualität verbessern

Das konsequente Anwenden des Sicherheitsdenkens gemäss dem Prinzip „Stop-denken-handeln“ wirkt sich auf die Sorgfalt der Arbeitsausführung und damit auch auf die Qualität der Arbeit aus.
#quality

Risiken minimieren

Risiken minimieren

Der Arbeitgeber kennt die Risiken in seinem Betrieb und seiner Produkte. Mit dem Beizug der Spezialisten (ASA) lassen sie sich vertieft erkennen und meistern. Sie bieten für den Betrieb eine wichtige bis überlebensnotwendige Grundlage in Haftpflichtfällen im Zusammenhang mit seinen Produkten.
#traditionmeetsmodern

Sich stetig verbessern

Sich stetig verbessern

Der Systemansatz der Umsetzung der ASA-Bestimmungen basiert auch auf dem Prinzip der stetigen Verbesserung. Der Betrieb hat damit ein Instrument, immer auf der Höhe der Zeit zu sein und auf Veränderungen zu reagieren.
#improvement

Image pflegen

Image pflegen

Konsequent umgesetzte und gelebte Prävention strahlen Zuverlässigkeit, Kontinuität, Vertrauen und Qualität aus. Die von den Kunden und der Öffentlichkeit wahrgenommenen Zeichen sind Ordnung, Sauberkeit, Termintreue, zufriedene Mitarbeitende und Güte der Produkte. Negative Schlagzeilen wegen schwerwiegenden Ereignissen im Zusammenhang mit dem Betrieb und seinen Produkten können vermieden werden.
#image

Mensch ins Zentrum stellen

Mensch ins Zentrum stellen

Ihre Mitarbeitenden sind die wichtigste kreative Ressource ihres Unternehmens und der grösste Treiber von langfristigem, wirtschaftlichen Erfolg. Gesundheit und Resilienz zu stärken ist der Garant schlechthin für geringe Absenzen und wenig Fluktuation.
#peoplecentricity

Was wir betreuen

EKAS-Branchenlösungen

abhängig von Firmengrösse
  • Die "Branchenlösungen" stellen den Unternehmen ein branchenspezifisches Sicherheitssystem (Handbuch) und Checklisten zur Verfügung und bieten Schulungen und andere Dienstleistungen an. Die Konkretisierung und Umsetzung muss jedoch in jedem einzelnen Unternehmen stattfinden. Branchenlösungen werden von den Sozialpartnern einer Branche getragen und in Zusammenarbeit mit Spezialisten der Arbeitssicherheit entwickelt. Die Branchenlösung ist der Königsweg für KMU. Der Beizug von Spezialisten der Arbeitssicherheit erfolgt kollektiv.

EKAS-Betriebsgruppenlösungen

abhängig von Firmengrösse
  • Diese Lösungen sind vor allem für Grossunternehmen mit Zweigstellen an verschiedenen Standorten geeignet (z.B. Migros, ABB) oder für Unternehmen, die gemeinsam eine lokale Stelle für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz betreiben wollen (z.B. in einer Gewerbezone).

EKAS-Modelllösungen

abhängig von Firmengrösse
  • Hier übernimmt das Unternehmen von einer Beraterfirma ein Sicherheits- oder Qualitätssicherungssystem, in dem die Arbeitssicherheits- und Gesundheitsaspekte integriert sind. Die Modelllösung muss von der EKAS genehmigt sein und den betrieblichen Verhältnissen angepasst werden.

Individuallösung nach EKAS

Branchen- und betriebsspezifisches ASA-System
bedarfsabhängig
  • Entwicklung eines individuellen Sicherheitssystems, das sich an den betriebsspezifischen Bedürfnissen orientiert
  • Unternehmensspezifische Analyse (u.a. Branche, Gefährdungsintensität, Gefahrenquellen)
  • Spezifische Modelllösung für Ihren Betrieb