BAV (Stufe 1 - 3)

NOTWENDIGKEIT DER MEDIZINISCHEN TAUGLICHKEITSUNTERSUCHUNG

Die Sicherheitsmassnahmen im öffentlichen Verkehr beschränken sich nicht allein auf die Technik, sondern umfassen auch den Faktor Mensch. Die Tätigkeit der Triebfahrzeugführenden, Fahrdienstleitenden, Rangierenden, Zugvorbereitenden, Zugbegleitenden sowie der Arbeitsstellensicherung erfordert neben den in der Ausbildung zu erwerbenden Fertigkeiten eine Reihe physischer und psychischer Grundvoraussetzungen. Die medizinische Tauglichkeitsuntersuchung klärt ab, ob die gesundheitlichen Voraussetzungen für diese sicherheitsrelevanten Tätigkeiten erfüllt sind.

ALLGEMEINE MEDIZINISCHE ANFORDERUNGEN AN DEN GESUNDHEITSZUSTAND

Personen mit sicherheitsrelevanten Tätigkeiten im Eisenbahnbereich dürfen nicht unter medizinischen Bedingungen leiden oder Medikamente oder irgendwelche Substanzen einnehmen, die Folgendes verursachen könnten:

  • plötzliche Bewusstseinseinschränkung oder -verlust;
  • Verringerung der Aufmerksamkeit oder der Konzentration;
  • plötzliche Arbeitsunfähigkeit;
  • Gleichgewichts- oder Koordinationsverlust;
  • signifikante Mobilitätseinschränkung.

Bei kognitiven Auffälligkeiten (z.B. bei Verdacht auf Aufmerksamkeitsdefizit) ist eine verkehrspsychologische Abklärung zu veranlassen.

INHALT UND UMFANG DER MEDIZINISCHEN UNTERSUCHUNGEN

Der Gesundheitszustand wird festgestellt, indem medizinische, die Sicherheit der Arbeitsausführung beeinträchtigende Einschränkungen ausgeschlossen werden. Die medizinische Untersuchung beinhaltet u.a. Folgendes:

  • Allgemeine ärztliche Untersuchung (Anamnese, klinische Untersuchung);
  • Untersuchung der Sinnesfunktionen (Gehör, Sehfunktion, Farbsinn);
  • Urin- und allenfalls Blutanalyse zur Feststellung von Diabetes mellitus sowie anderen von der allgemeinen ärztlichen Untersuchung angezeigten gesundheitlichen Einschränkungen;
  • Urin- und allenfalls Blutanalyse zur Feststellung eines allfälligen Konsums von psychoaktiven Substanzen (Betäubungsmittel, auf das zentrale Nervensystem wirkende Medikamente);
  • Ruhe-EKG

Nebst den medizinischen Untersuchungsresultaten sichtet der/die Vertrauensarzt/-ärztin vorhandene medizinische Unterlagen und zieht bei Bedarf externe medizinische und psychologische Stellen zu Rate.

Weitere Informationen können Sie der verlinkten BAV-Richtlinie entnehmen. Bei Fragen zu den Anhängen dieser Richtlinie können Sie uns via E-Mail oder Telefon kontaktieren («Med. Tauglichkeitsuntersuchungen»).

UNSERE VOM BUNDESAMT FÜR VERKEHR (BAV) ERNANNTEN VERTRAUENSÄRZTE

  • Standort St. Gallen: Dr. med. Eva Hautmann, Dr. med. Robert Klingl
  • Standort Safenwil: Dr. med. Ali Karaca
  • Standort Thun: Anna Peckruhn

Wichtige Informationen für Arbeitgeber und Probanden

Angabe der benötigten Stufe sowie Art der Untersuchung

Teilen Sie uns bitte bei der Terminvereinbarung mit, welche Stufe Sie benötigen sowie, ob es sich um eine Erst- oder Folgeuntersuchung handelt. Sollte es Ihnen nicht bekannt sein, klären Sie es bitte mit Ihrem Arbeitgeber ab.

Freischaltung im Phönix (sofern benötigt)

Achten Sie auf die benötigte Phönixfreischaltung, sofern Sie im System erfasst sind. Bitten Sie Ihren Arbeitgeber, dies vor dem Termin zu tun und Sie dem Vertrauensarzt, welchen wir Ihnen bei der Terminbestätigung angeben, zuzuweisen, sodass wir die Freischaltung zeitnah erledigen können und Einsicht in Ihre Akten haben aus den vorigen Untersuchungen.

Dauer der Untersuchung

Die gesamte Untersuchungsdauer beträgt für die Stufe 1 und 2 ca. 60min. Bei der Stufe drei beträgt diese ca. 45min. Planen Sie entsprechend Zeit ein.

Untersuchungsorte

Unsere BAV-Vertrauensärzte betreuen Sie an unseren drei Praxisstandorten. Auf Wunsch bieten wir Ihnen die Untersuchungen in Form von Sammeluntersuchungen bei Ihnen vor Ort im Betrieb an.

Weitere Bescheinigung

Sollten Sie eine weitere Bescheinigung benötigen wie bspw. Nachtarbeit oder eine Untersuchung nach VZV-Stufe 2 (MFK) können wir Ihnen diese im Rahmen der BAV-Untersuchung vergünstigt ausstellen. Teilen Sie uns dies bitte bei der Terminvereinbarung mit, sodass wir Sie vorab korrekt informieren können.

Angabe der benötigten Stufe sowie Art der Untersuchung

Teilen Sie uns bitte bei der Terminvereinbarung mit, welche Stufe Sie benötigen sowie, ob es sich um eine Erst- oder Folgeuntersuchung handelt. Sollte es Ihnen nicht bekannt sein, klären Sie es bitte mit Ihrem Arbeitgeber ab.

Freischaltung im Phönix (sofern benötigt)

Achten Sie auf die benötigte Phönixfreischaltung, sofern Sie im System erfasst sind. Bitten Sie Ihren Arbeitgeber, dies vor dem Termin zu tun und Sie dem Vertrauensarzt, welchen wir Ihnen bei der Terminbestätigung angeben, zuzuweisen, sodass wir die Freischaltung zeitnah erledigen können und Einsicht in Ihre Akten haben aus den vorigen Untersuchungen.

Dauer der Untersuchung

Die gesamte Untersuchungsdauer beträgt für die Stufe 1 und 2 ca. 60min. Bei der Stufe drei beträgt diese ca. 45min. Planen Sie entsprechend Zeit ein.

Untersuchungsorte

Unsere BAV-Vertrauensärzte betreuen Sie an unseren drei Praxisstandorten. Auf Wunsch bieten wir Ihnen die Untersuchungen in Form von Sammeluntersuchungen bei Ihnen vor Ort im Betrieb an.

Weitere Bescheinigung

Sollten Sie eine weitere Bescheinigung benötigen wie bspw. Nachtarbeit oder eine Untersuchung nach VZV-Stufe 2 (MFK) können wir Ihnen diese im Rahmen der BAV-Untersuchung vergünstigt ausstellen. Teilen Sie uns dies bitte bei der Terminvereinbarung mit, sodass wir Sie vorab korrekt informieren können.

Ihr Ansprechpartner

Eva Hautmann quadratisch

Telefon: +41 (0) 71 521 07 67
Email: info@arbeitsmed.ch