verkehrsmedizin stufe 4.

Unsere Leistungen

Wir bieten sämtliche verkehrsmedizinischen Abklärungen und Gutachten bezüglich Fahreignung und Fahrfähigkeit – insbesondere auch auf Stufe 4. Wir unterstützen Sie im administrativen Ablauf mit den Strassenverkehrsbehörden. Unsere Gutachten werden von allen Strassenverkehrsämtern der Schweiz anerkannt. Als Verkehrsmediziner SGRM kümmert sich Dr. med. Bruno Liniger gerne um Ihr Anliegen betreffend Verkehrsmedizin Stufe 4. Für die Stufen 1 bis 3 sind Dr. med. Eva Hautmann und Dr. med. Robert Klingl zuständig.

ANMELDUNG

Für Ihre Anmeldung benötigen wir dieses ausgefüllte Anmeldeformular. Sie können es per E-Mail oder Post einreichen. Wir bitten Sie, das Formular vollständig und gut leserlich auszufüllen. Sie können sich damit anmelden für:

  • Eine verkehrsmedizinische Fahreignungsabklärung – Stufe 4 Arzt / Ärztin
  • Eine Abstinenzkontrolle / Verlaufskontrolle

fahreignung

Definition: Allgemeine, zeitlich nicht umschriebene und nicht ereignisbezogene, physische und psychische Eignung zum sicheren Lenken eines Motorfahrzeugs im Strassenverkehr.

  • Fragliche Fahreignung: Es werden Gutachten zu verkehrsmedizinischen Fragestellungen erstellt. Die Fahreignung wird im Zusammenhang mit Fragen zum Substanzkonsum (Alkohol, Drogen, Medikamente), internistischen, neurologischen, ophthalmologischen sowie psychiatrischen Problemstellungen beurteilt.
  • Periodische Untersuchungen gemäss Verkehrszulassungsverordnung (VZV): Untersuchung von Bewerbern und Inhabern höherer Führerausweiskategorien.
  • Beurteilung von medizinischen Verlaufsberichten: Wo notwendig, müssen den Behörden periodisch ärztliche Verlaufsberichte über den Gesundheitszustand eingereicht werden.
  • Abstinenzkontrollen: Bei entsprechenden Auflagen zum Nachweis der Abstinenz werden periodische (meist halbjährliche) verkehrsmedizinische Untersuchungen durchgeführt.
  • Obergutachten

fahrfähigkeit

Definition: Momentane, zeitlich umschriebene sowie ereignisbezogene, physische und psychische Befähigung zum sicheren Lenken eines Motorfahrzeugs im Strassenverkehr.

  • Gutachten und Obergutachten im Zusammenhang mit einem konkreten Ereignis, bei dem Fragen nach einer medizinischen Beeinträchtigung der Fahrfähigkeit beantwortet werden müssen. So vor allem Fragen zu akuten Bewusstseinsstörungen, Unterzuckerungen, Substanzbeeinflussung (Alkohol, Drogen, Medikamente) oder psychischen Auffälligkeiten.

verkehrs­zulassungs­verordnung (VZV) Stufenmodell

VZV Stufenmodell V2

Downloads

Ihr Ansprechpartner