Durch die Arbeitsmedizin soll die Leistungsfähigkeit und Gesundheit der Mitarbeitenden langfristig erhalten und gefördert werden. Sie dient also sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Im Sinne einer ganzheitlichen Medizin berücksichtigt die Arbeitsmedizin physische, psychische sowie soziale Faktoren für das individuelle Wohlergehen. Moderne Arbeitsmedizin ist zudem Präventivmedizin! Sie nutzt die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse, passt sich dem Wandel der Wirtschaft an und orientiert sich stets an den Ansprüchen von Unternehmen wie Mitarbeitenden.
Beschäftigte können an ihrem Arbeitsplatz diversen Gefährdungen ausgesetzt sein – durch den Umgang mit gefährlichen chemischen oder biologischen Arbeitsstoffen, Unfallgefahren, physischen Risiken wie schlechter Ergonomie oder psychischen Überbelastungen, die zu einem Burn-Out führen können. Im Sinne der Arbeitssicherheit gilt es, diese gesundheitlichen Gefahren und Risiken zu vermeiden. Für den Arbeits- und Gesundheitsschutz hat der Gesetzgeber rechtliche Grundlagen definiert. Diese sind im Arbeitsgesetz (ArG) und im Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) festgelegt.
In der EKAS-Richtlinie 6508 heisst es im Wortlaut: «Im Rahmen der allgemeinen Pflichten (Art. 3–10 VUV1 und Art. 3–9 ArGV 32 ) ermitteln alle Arbeitgeber die in ihren Betrieben auftretenden Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmenden und treffen die erforderlichen Schutzmassnahmen und Anordnungen nach anerkannten Regeln der Technik.“
Wir als ARBEITSMED fühlen uns der Ganzheitlichkeit und dem Präventionsfokus moderner Arbeitsmedizin verpflichtet, berücksichtigen alle in der Schweiz geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen und verfügen über interdisziplinäre Kompetenzen, um GEMEINSAM IHREN ARBEITSPLATZ GESTALTEN zu können.